Charme-Aktion Schirm: Bunte Kirchgasse
Event | Charme-Aktion Schirm: Bunte Kirchgasse |
Ort | Kirchgasse Olten |
Beginn | 23.05.2020 09:00 |
Ende | 30.09.2020 |
Link | https://www.olten.ch/aktuellesinformationen/938981 |
Mit farbigen Sonnenschirmen für ein gutes Lebensgefühl! Seit 11. Mai dürfen die Ladengeschäfte und Restaurants in der Stadt Olten – selbstverständlich unter Einhaltung der Covid-19-Vorschriften des Bundes und auf Grundlage von Schutzkonzepten – nach einer zweimonatigen Durststrecke wieder ihre Kundinnen und Kunden bedienen. Die Stadt Olten und Gewerbe Olten setzen sich dafür ein, dass unter diesen Vorgaben der Detailhandel und die Gastrobetriebe wieder gute Voraussetzungen haben, die Umsatzdefizite der vergangenen Wochen wenigstens teilweise wieder wettzumachen. So sorgen Gewerbe Olten, Stadt Olten und a.en/sbo mit einer gemeinsamen Aktion für eine Attraktivierung der Kirchgasse zugunsten der Dienstleistungsbetriebe und der Bevölkerung: Zwischen den Liegenschaften Kirchgasse 4, 8 und 10 und der gegenüberliegenden Seite werden bis zu den Herbstferien farbige (Regen-)Schirme aufgehängt, welche im kommenden Sommer auch für eine willkommene Beschattung sorgen sollen. Dafür wird die bestehende Abspannung der Weihnachtsbeleuchtung verwendet, welche aus diesem Grund in diesem Bereich im Januar nicht demontiert wurde und nun mit Längsverbindungen ergänzt wird. Bei den gegen 500 Schirmen handelt es sich mehrheitlich um ein Produkt aus rezyklierten Kunststoffen in den Farben Rot, Blau, Weiss, Gelb und Limette.
Zusätzliche Aussenflächen für Gastrobetriebe Bereits zu einem früheren Zeitpunkt hatte der Stadtrat auf Gesuch von Gewerbe Olten zugestimmt, dass die geltenden Bestimmungen für die Aussenflächen von Gastrobetrieben in der kommenden Sommersaison ausnahmsweise etwas gelockert werden können, weil die Platzzahlen im Innern der Lokale bekanntlich aufgrund der Corona-Vorschriften stark eingeschränkt sein werden: Restaurants können angrenzend an bestehende Aussenwirtschaften in Abstimmung mit ihren Nachbarn auf Gesuch hin auch weitere Flächen ohne Aufpreis zumieten. Selbstverständlich gilt es auch dabei die geltenden Verkehrs- und Sicherheitsvorschriften, Lebensmittelvorschriften sowie die aktuellen BAG-Vorschriften einzuhalten. |