Sie wollen profitieren?
Eine Mitgliedschaft bei Gewerbe Olten bringt Sie als Unternehmer/-in weiter.
- Sie sind immer informiert
- Sie tauschen Erfahrungen aus
- Sie nehmen an Veranstaltungen teil
- Sie sind Teil eines Business-Netzwerkes
- Sie stärken das Oltner Gewerbe
Wir wollen auch Sie!
Wollen Sie Ihre Interessen wahren, den Standort Olten stärken, dem Sprachrohr Ihre Stimme geben und die Zukunft aktiv mitgestalten? Sind Sie eine Unternehmerin / ein Unternehmer, der / dem ein vielfältiges Gewerbe- und Geschäftsleben in Olten und Umgebung am Herzen liegt?
Dann zögern Sie nicht und legen Sie den Grundstein für Ihre Geschäftsbeziehungen!
Sie sind nur wenige Schritte von Ihrem Beitritt zu Gewerbe Olten entfernt.
Das müssen Sie noch wissen:
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Der jährliche Mitgliederbeitrag errechnet sich nach der Anzahl Mitarbeitenden* zuzügl. des Beitrages an den Kantonal Solothurnischen Gewerbeverband KGV SO (wenn nicht bereits Direktmitglied).
Beitrag GO | Beitrag KGV | ||
1 – 4 Mitarbeitende | = | CHF 250.– | CHF 115.– |
5 – 10 Mitarbeitende | = | CHF 600.– | CHF 170.– |
11 – 50 Mitarbeitende | = | CHF 900.– | CHF 230.– |
51 + Grossbetriebe | = | CHF 1500.– | CHF 450.– |
Gönner Privat | = | CHF 100.– | |
Gönner Unternehmen | = | CHF 1000.– |
- Folgen Sie diesem Link zum Online-Beitrittsformular.
- Sobald Sie die Bestätigung von Gewerbe Olten erhalten haben, können Sie sich im Online-Mitgliederverzeichnis eintragen.
- Sie erhalten ab sofort alle relevanten Postversände und Newsletter mit Informationen rund um das Oltner Gewerbe, Aktivitäten, Aktionen und Attraktionen.
- Die Mitgliedschaft gibt Ihnen die Möglichkeit, die Oltner Geschenk-Gutscheine anzunehmen.
- Sie werden in unsere Social Media Communities auf LinkedIn und Facebook aufgenommen und erhalten über diese Kanäle zusätzliche Vernetzungs- und Informationsmöglichkeiten.
Vielleicht können wir Sie von einer (Schnupper-)Mitgliedschaft überzeugen. Im Eintrittsjahr bezahlen Sie keinen Mitgliederbeitrag und im zweiten Jahr nur die Hälfte.
* Anzahl Mitarbeitende: Es gelten die Anzahl Vollzeitstellen. Zwei Mitarbeiter mit je einem 50%-Pensum zählen als 1 Mitarbeiter. Lernende gelten für die Beitragsberechnung nicht als Mitarbeiter.